Kavallerie- und Reitverein
Hitzkirchertal

Neue Bahnregel

 

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Neue Bahnregel - Achtung Rechtsverkehr ab 1.1.2005

 

Im Einvernehmen mit dem Verband Schweizerischer Berufsreiter (SVBR) erlässt die Grundausbildung des SVPS folgende Weisung betreffend Kreuzen in der Halle, auf dem Viereck und auf dem Abreitplatz:

Ab 1. Januar 2005 gilt der Rechtsverkehr. "Diese Abkehr von der bisher in der Schweiz gültigen Regelung ist eine dringend nötige Anpassung an die diesbezügliche Gepflogenheit im Ausland", hält der SVPS in einer Medienmitteilung fest. Die Instruktoren, Trainer und Verbänden seien angehalten, diese Neuerung entsprechend umzusetzen.

Was bedeutet nun diese Neuerung konkret? Beim Kreuzen verhalten sich Reiterinnen und Reiter so wie im Strassenverkehr. Man muss sich nicht mehr die rechte Hand reichen können, sondern darauf achten, dass links genügend Raum frei für entgegenkommenden Reiterinnen und Reiter ist.


Quelle: Pferdewoche

Letzte Änderung am 12. July 2010    Disclaimer

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